In den letzten Tagen wurde medial Kritik an der COFAG bezüglich der Abwicklung des Umsatzersatzes für November/Dezember (direkt und indirekt betroffene Unternehmen) laut.
Wir sind diesbezüglich seit längerem in Klärungsgesprächen mit der WKO und politischen Vertreter*innen.
Generell ist es möglich und auch sinnvoll, den Antrag innerhalb der Frist (20.01.2021) zu stellen, sofern man nach der aktuellen Richtlinie anspruchsberechtigt ist. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt klar werden, dass der Antrag nicht korrekt gestellt wurde (Änderung der Kriterien, o.ä.) ist ein Zurückziehen des Antrags immer noch möglich.
Heute wurde bereits eine Ergänzung der Hilfen angekündigt (siehe Bilder): https://news.wko.at/…/Corona:-Erste-Oeffnungsschritte…
Wir bitten euch ausdrücklich darum, nicht aufzugeben und dran zu bleiben!