Generell ist es möglich und auch sinnvoll, den Antrag innerhalb der Frist (20.01.2021) zu stellen, sofern man nach der aktuellen Richtlinie anspruchsberechtigt ist. Sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt klar werden, dass der Antrag nicht korrekt gestellt wurde (Änderung der Kriterien, o.ä.) ist ein Zurückziehen des Antrags immer noch möglich.