Es werden darin nur Kosten berücksichtigt, die nach Antragstellung angefallen sind (davon ausgenommen sind Anzahlungen für die langfristige Vorausbuchung von Veranstaltungsstätten) und es können ausschließlich nicht stornierbare Kosten geltend gemacht werden, daher sind die Stornobedingungen aller Veranstaltungsdienstleister*innen für Veranstaltungen im Zeitraum von 01.03.2021 bis 31.12.2022 maßgeblich und sollten gegebenenfalls rechtzeitig angepasst werden.