Die neue Verordnung ist online. Neu ist das Tragen eines enganliegenden MNS beim Besuch einer Veranstaltung nach den Ausnahmeregelungen (zB Begräbnisse, politische Veranstaltungen, etc.).
Für Veranstaltungen im Spitzensport sowie für Proben und künstlerische Darbietungen gilt dies jedoch nicht.